Förderungen

Förderungen für LED-Beleuchtung in Deutschland

6 Gründe für den Wechsel auf LED-Beleuchtung

  • Energieeffizienz: Ein großer Vorteil von LEDs ist ihre Effizienz: Sie sparen bis zu 70 % Strom im Vergleich zu herkömmlichen Leuchtmitteln. Mit intelligenten Lichtlösungen können Sie sogar bis zu 90% einsparen.
  • Langlebigkeit & Wartung: LED-Leuchtmittel haben eine Lebensdauer von ca. 50.000 bis ca. 100.000 Stunden. Damit halten sie bis zu 80 Mal länger als herkömmliche Glühbirnen. Die langlebige LED-Technik reduziert Wartungs- und Instandhaltungskosten.
  • Lichtqualität: Hochwertige LED-Beleuchtung flackert nicht und wirkt sich damit positiv auf die Arbeitsleistung und die Gesundheit aus. Zudem bieten LEDs eine bessere Farbwiedergabe und ein gleichmäßigeres Licht als viele herkömmliche Leuchtmittel.
  • Smart: Moderne Steuerungssysteme ermöglichen Dimmung, Fernsteuerung und Überwachung sowie Wartung der LED Beleuchtung.
  • Förderung: Staatliche Förderprogramme unterstützen Unternehmen und Kommunen bei der Umrüstung auf LED Beleuchtung.
  • Klimaschutz: LEDs sind frei von gefährlichen Chemikalien und erzeugen weniger CO2-Emissionen aufgrund ihrer höheren Energieeffizienz.

Hocheffiziente Innen-
und Hallenbeleuchtung von GIFAS

Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung von GIFAS

BMWK (BMUV*) fördert LED-Beleuchtung im Innen- und Außenbereich
für Kommunen und Vereine

Das Förderprogramm kurz erklärt:

Die Bundesregierung unterstützt kommunale Einrichtungen aktiv bei der Umstellung ihrer Beleuchtung auf die energieeffiziente LED-Technik. Dieser Schritt wurde durch eine entsprechende Anpassung der Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beschlossen. Damit sollen gezielt Maßnahmen zur Umrüstung von Lichtquellen gefördert werden, um einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung zu leisten.

Die Richtlinie wurde 2022 novelliert und gilt bis 31. Dezember 2027.

*Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Zuständigkeit für die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) übernommen.

Ziele und Voraussetzungen zum Förderprogramm

Insbesondere Kommunen und gemeinnützige Vereine erfahren einen deutlichen Nutzen von der aktuellen Fördermaßnahme. Das übergeordnete Ziel besteht darin, den Einsatz umweltfreundlicher Technologien zu fördern und damit einen wirksamen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes zu leisten.

Im Alltag erbringen Kommunen und Vereine tagtäglich herausragende Leistungen zugunsten ihrer Bürger. Die Fördermittel des BMWK sollen dazu beitragen, dass diese wichtigen Akteure von den Vorteilen der Förderung profitieren können. Gerade in Zeiten finanzieller Herausforderungen stellt die Unterstützung eine willkommene Hilfe dar.

Wir unterstützen Sie dabei, die verfügbaren Fördermöglichkeiten effektiv zu nutzen. Gemeinsam schauen wir auf die notwendigen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um von dieser Förderinitiative optimal zu profitieren. So können Sie aktiv zur Umstellung auf klimaschonende Technologien beitragen und gleichzeitig von den Fördermitteln des BMWK in Ihrer Gemeinde oder als gemeinnütziger Verein optimal Gebrauch machen.

Wer wird gefördert?

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und kommunale Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mind. 25 % kommunaler Beteiligung
  • Religionsgemeinschaften
  • Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Sportstätten
  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
  • Sozial- und Wohlfahrtsverbände
  • Sonstige gemeinnützige Vereine

Was wird gefördert?

  • LED-Innenbeleuchtung und LED-Hallenbeleuchtung in Verbindung mit Steuerungs- und Regeltechnik
  • LED-Leuchten für die Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Installation, Demontage und Montage durch externes Personal
  • Installationsmaterial für den Leuchten-Anschluss
  • Ausgaben für die Anschaffung der Anlagenkomponenten
  • Ausgaben für externes Fachpersonal zur Installation, Demontage und Entsorgung der Anlagenkomponenten
  • Ausgaben für eine photometrische Messung nach der Installation
  • Zusätzliche bzw. neue Lichtpunkte, um Beleuchtungsmissstände zu beheben (z. B. an Fußgängerübergängen oder an Bushaltestellen)

Wie wird gefördert?

  • Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2022 bis 31.12.2027 
  • Wichtig zu wissen: Die Förderrichtlinie wird jährlich bis 2027 inhaltlich aktualisiert
  • Bis zu 25 % nicht rückzahlbarer Zuschuss, finanzschwache Kommunen erhalten bis zu 40 %
  • Die Förderung gilt für Investitionen in Leuchten, Demontage, Montage, Lichtsteuerung und Entsorgung sowie für nötiges Installationsmaterial
  • Förderfähige Projekte können vom Landkreis gebündelt werden

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