Förderungen
Förderungen für eine nachhaltige Ladeinfrastruktur
Das KfW-Förderprogramm für Ihre Wallbox – für Unternehmen und Selbstständige
Elektrofahrzeuge gewinnen in Zeiten wachsenden Umweltbewusstseins zunehmend an Bedeutung. Weniger CO²-Ausstoß und weniger Feinstaubbelastung – das spricht für Elektromobilität und eine grüne Verkehrswende. Mit Wallboxen vom Hersteller GIFAS aus Neuss setzen Anwender auf eine kostensparende, nachhaltige und umweltschonende Ladelösung und tanken Ihre Fahrzeugflotte für viele Jahre sicher und smart. Jetzt mit GIFAS auf grüne Mobilität umsteigen und profitieren! Im Rahmen eines aktuellen Förderprogramms bezuschusst der Bund Ladepunkte für Unternehmen und Selbstständige mit einer attraktiven finanziellen KfW-Förderung. Ob beim Einstieg in den Wachstumsmarkt der Elektromobilität oder dem Ausbau bestehender Ladeinfrastruktur, die Komplettlösung der GIFAS stellt den Kunden neben der technischen Planung, Inbetriebnahme und Abrechnung von Ladeinfrastruktur viele weitere Services rundum Kundenmanagement und Fördermöglichkeiten bereit.

Das Wichtigste im Überblick
Welche Ladepunkte werden gefördert?
Die Ladestationen müssen an eigenen oder gemieteten Stellplätzen Ihres Unternehmens platziert sein, die nicht öffentlich zugänglich sind. Die Lademöglichkeiten mit einer Leistung bis zu 22kW sind nur zum Aufladen von gewerblich genutzten Fahrzeugen Ihres Unternehmens oder privaten Fahrzeugen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inkl. des Netzanschlusses sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen. Diese Kosten werden berücksichtigt:
- Ladestation
- Energiemanagementsystem (Steuerung)
- Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
- Notwendige Elektroinstallationen
- Notwendige technische und bauliche
- Maßnahmen am Netzanschlusspunkt
Wer kann gefördert werden?
Förderfähig sind nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Unternehmen sowie für Selbstständige, freiberuflich Tätige, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Verbände.
Wie hoch ist die Investitionszuwendung?
Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt.
Bis zu 45.000 Euro Förderung pro Standort bzw. Investitionsadresse in Deutschland
Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
- Ladestationen (Hardware)
- Energiemanagement- und Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
- elektrische Anschlüsse (Netzanschlüsse) und Batteriespeichersysteme
- notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
- notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
- notwendige Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation
Antragstellung
Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens vom Träger der Investitionsmaßnahme bei der KfW
unter www.kfw.de/441-zuschussportal zu beantragen. Die Bedingungen und weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de
GIFAS KfW-förderfähige Wallboxen
Mit GIFAS Ladestationen setzen Sie auf kostensparende, nachhaltige und umweltschonende Mobilität und laden Ihre Elektrofahrzeugflotte für viele Jahre sicher und smart. GIFAS Ladestationen sind anschlussfertig vorverdrahtet und nach der Installation am lokalen Netzanschluss sowie der Inbetriebnahme durch den Elektrofachmann sofort betriebsbereit. Ganz nach Bedarf verfügen die Wandladestationen über unterschiedliche Ausstattungen wie intelligentes Lademanagement sowie Autorisierung über RFID.
Welche GIFAS Wallboxen gefördert werden finden Sie hier.
Arbeitsschutzprämien für Industrie und Gewerbe
Sicher und schlau die Prämienförderung der BG Bau
Arbeitsschutzprämien gehören zu den Präventionsleistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung. Seit mehreren Jahren setzt die BG BAU erfolgreich auf den Einsatz ausgewählter Arbeitsschutzprämien. So werden Mitgliedsunternehmen zu besonderen Präventionsanstrengungen durch Investitionen in den Arbeitsschutz motiviert.
Geringere Kosten und mehr Sicherheit – Investieren Sie in ausgewählte Produkte oder gesundheitserhaltende Maßnahmen und profitieren Sie doppelt durch Arbeitschutzprämien.

Das Wichtigste im Überblick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU ab einer oder einem Beschäftigten mit einem BG-Beitrag ab 100 Euro. Unternehmen ohne Beschäftigte können bei Bestehen einer freiwilligen Versicherung bei der Berufsgenossenschaft BAU über eine Fördersumme bis zu einer Höhe von 250 Euro je Kalenderjahr verfügen.
Arbeitsschutzprämien können nur beantragt werden, solange Fördermittel zur Verfügung stehen. Dazu müssen die vollständigen Antragsunterlagen einschließlich Rechnungskopie bei der Berufsgenossenschaft BAU eingereicht werden.
Anspruch auf Förderung und Nachweis
Gefördert werden umgesetzte Maßnahmen, die noch nicht von der BG BAU bezuschusst wurden, wenn die jeweiligen Bedingungen eingehalten wurden. Es werden Maßnahmen nur in dem Jahr gefördert, in dem sie auch durchgeführt / gekauft und beantragt wurden. Maßgebend ist das Rechnungsdatum des laufenden Kalender- und Förderjahres, sowie Fotos, Videos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate, Urkunden. Gefördert werden auch Miet- oder Leasinggeräte oder Geräte im Flottenmanagement.
Jährliche Fördersummen für Unternehmen?
Stufe A1
Unternehmen mit Beiträgen von 100 Euro bis 249 Euro erhalten eine Fördersumme von bis zu 100 Euro
Stufe A2
Unternehmen mit Beiträgen von 250 Euro bis 15.000 Euro erhalten eine Fördersumme von 250 Euro bis 5% des Umlagebeitrags, max. 750 Euro
Stufe B
Unternehmen mit Beiträgen von 15.001 Euro bis 100.000 Euro erhalten eine Fördersumme von 750 Euro bis 2% des Umlagebeitrags, max. 2.000 Euro
Stufe C
Unternehmen mit Beiträgen von 100.001 Euro erhalten eine Fördersumme von 2.000 Euro bis 1% des Umlagebeitrags, max. 20.000 Euro
Antragstellung
- Produkt kaufen
Passende GIFAS Produkte und detaillierte Produktinfos erhalten Sie auf unserer Internetseite. - Förderantrag ausfüllen
Füllen Sie den Förderantrag der BG BAU aus und senden diesen an die BG BAU. Weitere Informationen finden Sie hier. - Geld zurück
Sobald Ihr Antrag bewilligt wird, bekommen Sie den angegebenen Anteil des Kaufpreises von der BG BAU zurückerstattet. Es gelten die Fördervoraussetzungen.
GIFAS förderfähige Produkte
Wie Sie Ihre BG Bau Prämienförderung beantragen und welche GIFAS Produkte gefördert werden finden Sie hier.
Förderungen von LED-Beleuchtung

Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Gefördert wird der Einbau effizienter Lichttechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung sowie von Beleuchtungstechnik bei Lichtsignalanlagen einschließlich der Steuer- und Regelungstechnik. Im Rahmen des Förderschwerpunktes nachhaltige Mobilität wird auch der Neubau von Lichtpunkten für Radwege und Radabstellanlagen in Kitas und Schulen gefördert, um Beleuchtungsmissstände zu beheben. Das Klimaschutzprojekt ist eine Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Projektträger ist der Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH.
Hocheffiziente Innen-
und Hallenbeleuchtung

Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung

Das Wichtigste im Überblick
Wer ist förderberechtigt?
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- Unternehmen, Betriebe und Organisationen mit einer kommunalen Beteiligung von mind. 50,1 %
- öffentliche Bildungseinrichtungen, wie z.B. Kindergärten, (Hoch-) Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen
- gemeinnützige Sportvereine
- kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Religionsgemeinschaften
Was wird gefördert?
- LED Leuchten für die Außen- und Straßenbeleuchtung
- Ausgaben für die Anschaffung der Anlagenkomponenten
- Ausgaben für qualifiziertes, externes Fachpersonal zur Installation, Demontage und fachgerechten Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten
- Ausgaben für die nach der Installation durchzuführende photometrische Messung
- Neue Lichtpunkte, um Beleuchtungsmissstände zu beheben (z.B. an Fußgängerübergängen oder an Bushaltestellen)
- Ausgaben für Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 (HOAI) in Höhe von maximal 5 % der zuwendungsfähigen Investitions- und Installationsausgaben werden gefördert
- Effiziente Innen- und Hallenbeleuchtung – Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtung (Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor/Optik und Abdeckung) in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen.
Voraussetzung
- Lichtausbeute von mindestens 100 lm/W
- Lichtstromerhalt von 80 %, bei einer Lebensdauer von 50.000 Stunden
- Farbwiedergabe: der CRI-Wert muss mindestens 80 RA betragen
- die Steuerung der Lichtanlage muss der Referenzausführung nach ENEV (Energieeinsparverordnung) Anlage 2, Tabelle 1 entsprechen
- angemessene Amortisationszeit zum Zwecke der Wirtschaftlichkeit
- Nachweis über mindestens 50 % Treibhausgaseinsparungen
- Lichtplanung gemäß DIN EN 12464-1:2011-08
Fördersumme
Maximal 25% (30% bei finanzschwachen Kommunen). Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate.
Antragstellung und Antragsfrist
Antragsfrist: 1. August 2020 bis zum 31.12.2022
Die spezifischen Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt für investive Förderschwerpunkte
Ein Antrag ist über www.krl-online.de zu stellen. Nach der Registrierung und dem Ausfüllen spezifischer Berechnungsformulare erhalten Sie einen Link zum dazugehörigen easy-Online-Formular.
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Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vereint diverse Förderprogramme unter einem großen Programm. Sie ist aufgeteilt in die Förderung für Wohngebäude (BEG WG), für Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Förderfähig ist der Einbau von Beleuchtungssystemen mit hoher Systemlichtausbeute, hohem Lichtstromerhalt und der komplette Leuchtentausch einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten sowie Erstellung eines Beleuchtungskonzepts. Lampen, die für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, wie zum Beispiel Retrofit, Ersatzlampen, sind nicht förderfähig. Im Bereich Innen- und Hallenbeleuchtung gilt die Förderung nur für Nichtwohngebäude. Die Förderhöhe beträgt 20%. Die Baubegleitung und/oder eine Fachplanung werden mit 50 % gefördert.
Das Wichtigste im Überblick
Wer ist förderberechtigt?
- Unternehmen
- Wohnungseigentümerschaften
- Gemeinnützige Organisationen
- Kommunen
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Privatpersonen und Freiberufler
Was wird gefördert?
Lichtbandanlagen mit min. 140lm/W bzw. 120lm/W für alle anderen. Steuerung nicht vorausgesetzt. Anlageneffizienz muss von einem
Experten von der Energieeffizienz-Experten-Liste bestätigt werden.
Fördersumme
Anschaffungs- und Einbaukosten mit 20%. Die Baubegleitung und/oder eine Fachplanung werden mit 50 % gefördert.
Antragstellung und Antragsfrist
Antragsfrist: ab 1. Januar 2021
Die spezifischen Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der offiziellen Seite der BAFA.
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Finanzierung
GIFAS bietet Ihnen verschiedene Arten der Finanzierung, um Ihre Modernisierungsmaßnahmen im Unternehmen schnell und liquiditätsschonend umzusetzen. Finanzieren Sie Ihre Anschaffung ganz einfach über das passende Modell mit unserem Finanzierungspartner und nutzen hierbei auch unsere erweiterte GIFAS-Produktgarantie.