Förderungen

Förderungen für LED-Beleuchtung in Deutschland

Warum sich ein Wechsel auf LED-Beleuchtung für Unternehmen und Kommunen lohnt?

Durch die  EU-Richtlinie wurden ab dem 25. Februar 2023 sämtliche Leuchtstofflampen vom Markt genommen. Ab dem 25. August 2023 wurden dann auch lineare Leuchtstofflampen in den Varianten T5 und T8 aus dem Verkehr gezogen. Diese Regelungen betreffen ebenfalls Lampen mit einer Leistung von 18, 36 oder 58 Watt, die in erheblichen Stückzahlen in verschiedenen Leuchten eingebaut sind. Insbesondere in der Industrie, im Gewerbe sind diese linearen Leuchtstofflampen weit verbreitet, jedoch verbrauchen sie vergleichsweise viel Energie. Aufgrund der kontinuierlich steigenden Strompreise wird die Beleuchtung zunehmend zu einem wichtigen Kostenfaktor, den Unternehmen berücksichtigen müssen.

Die Konsequenz daraus ist, dass in den kommenden Jahren ein umfassender Austausch von Beleuchtungskörpern notwendig sein wird, unabhängig davon, ob die vorhandenen Lampen noch funktionieren oder nicht.

Staatliche Förderungen erleichtern die Umstellung

Die politisch gewünschte Umstellung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung stellt eine der wichtigsten Investitionen für Unternehmen und Kommunen dar, die zukunftsorientiert handeln möchten. Der Wechsel zu einer modernen LED-Beleuchtung ermöglicht nicht nur erhebliche Energieeinsparungen, sondern trägt auch maßgeblich zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen bei. Im Schnitt können gegenüber konventioneller Beleuchtung 70% der Stromkosten eingespart werden.

Neben den finanziellen Vorteilen, die mit der Umstellung auf LED-Beleuchtung einhergehen, bietet eine zeitgemäße Lichtlösung eine verbesserte Beleuchtungsqualität, erhöhte Sicherheit und erfordert einen geringeren Wartungsaufwand. Damit stellt diese Investition einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und effizienten Zukunft dar.

6 Gründe für den Wechsel auf LED-Beleuchtung

  • Energieeffizienz: Ein großer Vorteil von LEDs ist ihre Effizienz: Sie sparen bis zu 70 % Strom im Vergleich zu herkömmlichen Leuchtmitteln. Mit intelligenten Lichtlösungen können Sie sogar bis zu 90% einsparen.
  • Langlebigkeit & Wartung: LED-Leuchtmittel haben eine Lebensdauer von ca. 50.000 bis ca. 100.000 Stunden. Damit halten sie bis zu 80 Mal länger als herkömmliche Glühbirnen. Die langlebige LED-Technik reduziert Wartungs- und Instandhaltungskosten.
  • Lichtqualität: Hochwertige LED-Beleuchtung flackert nicht und wirkt sich damit positiv auf die Arbeitsleistung und die Gesundheit aus. Zudem bieten LEDs eine bessere Farbwiedergabe und ein gleichmäßigeres Licht als viele herkömmliche Leuchtmittel.
  • Smart: Moderne Steuerungssysteme ermöglichen Dimmung, Fernsteuerung und Überwachung sowie Wartung der LED Beleuchtung.
  • Förderung: Staatliche Förderprogramme unterstützen Unternehmen und Kommunen bei der Umrüstung auf LED Beleuchtung.
  • Klimaschutz: LEDs sind frei von gefährlichen Chemikalien und erzeugen weniger CO2-Emissionen aufgrund ihrer höheren Energieeffizienz.

Hocheffiziente Innen-
und Hallenbeleuchtung von GIFAS

Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung von GIFAS

BMWK (BMUV*) fördert LED-Beleuchtung im Innen- und Außenbereich
für Kommunen und Vereine

Das Förderprogramm kurz erklärt:

Die Bundesregierung unterstützt kommunale Einrichtungen aktiv bei der Umstellung ihrer Beleuchtung auf die energieeffiziente LED-Technik. Dieser Schritt wurde durch eine entsprechende Anpassung der Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beschlossen. Damit sollen gezielt Maßnahmen zur Umrüstung von Lichtquellen gefördert werden, um einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung zu leisten.

Die Richtlinie wurde 2022 novelliert und gilt bis 31. Dezember 2027.

*Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Zuständigkeit für die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) übernommen.

Ziele und Voraussetzungen zum Förderprogramm

Insbesondere Kommunen und gemeinnützige Vereine erfahren einen deutlichen Nutzen von der aktuellen Fördermaßnahme. Das übergeordnete Ziel besteht darin, den Einsatz umweltfreundlicher Technologien zu fördern und damit einen wirksamen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes zu leisten.

Im Alltag erbringen Kommunen und Vereine tagtäglich herausragende Leistungen zugunsten ihrer Bürger. Die Fördermittel des BMWK sollen dazu beitragen, dass diese wichtigen Akteure von den Vorteilen der Förderung profitieren können. Gerade in Zeiten finanzieller Herausforderungen stellt die Unterstützung eine willkommene Hilfe dar.

Wir unterstützen Sie dabei, die verfügbaren Fördermöglichkeiten effektiv zu nutzen. Gemeinsam schauen wir auf die notwendigen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um von dieser Förderinitiative optimal zu profitieren. So können Sie aktiv zur Umstellung auf klimaschonende Technologien beitragen und gleichzeitig von den Fördermitteln des BMWK in Ihrer Gemeinde oder als gemeinnütziger Verein optimal Gebrauch machen.

Wer wird gefördert?

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und kommunale Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mind. 25 % kommunaler Beteiligung
  • Religionsgemeinschaften
  • Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Sportstätten
  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
  • Sozial- und Wohlfahrtsverbände
  • Sonstige gemeinnützige Vereine

Was wird gefördert?

  • LED-Innenbeleuchtung und LED-Hallenbeleuchtung in Verbindung mit Steuerungs- und Regeltechnik
  • LED-Leuchten für die Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Installation, Demontage und Montage durch externes Personal
  • Installationsmaterial für den Leuchten-Anschluss
  • Ausgaben für die Anschaffung der Anlagenkomponenten
  • Ausgaben für externes Fachpersonal zur Installation, Demontage und Entsorgung der Anlagenkomponenten
  • Ausgaben für eine photometrische Messung nach der Installation
  • Zusätzliche bzw. neue Lichtpunkte, um Beleuchtungsmissstände zu beheben (z. B. an Fußgängerübergängen oder an Bushaltestellen)

Wie wird gefördert?

  • Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2022 bis 31.12.2027 
  • Wichtig zu wissen: Die Förderrichtlinie wird jährlich bis 2027 inhaltlich aktualisiert
  • Bis zu 25 % nicht rückzahlbarer Zuschuss, finanzschwache Kommunen erhalten bis zu 40 %
  • Die Förderung gilt für Investitionen in Leuchten, Demontage, Montage, Lichtsteuerung und Entsorgung sowie für nötiges Installationsmaterial
  • Förderfähige Projekte können vom Landkreis gebündelt werden

BAFA fördert die LED-Umrüstung / Beleuchtungssanierung
für Unternehmen und Kommunen

Das Förderprogramm kurz erklärt:

Die Umrüstung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung wird seit dem 1. Januar 2021 durch das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der BAFA erleichtert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt den Einbau von energieeffizienten Beleuchtungssystemen durch einen Zuschuss von 15%. Dies schließt Maßnahmen an Nichtwohngebäuden ein, wie beispielsweise den Austausch oder die Sanierung veralteter Beleuchtungsanlagen.

Seit dem 28. Juli 2022 sind neue Bestimmungen in Kraft getreten. Eine bedeutende Änderung betrifft auch den Antragsprozess und die erforderliche Einbindung von Energieeffizienz-Experten.

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung steht Ihnen das GIFAS-Team unterstützend zur Seite.

Einen besonderen Anreiz durch erhöhte Förderquoten zur Umrüstung gibt es für

  • finanzschwache Kommunen
  • Schulen
  • Sportstätten und Schwimmhallen
  • Kitas und Jugendfreizeiteinrichtungen (KSJS)

Ziele des Förderprogramms

Der Ersatz veralteter Beleuchtungssysteme ist sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen nun besonders vorteilhaft: Durch die Fördermittel lassen sich Investitionskosten erheblich reduzieren. Gleichzeitig profitieren Kunden unmittelbar von einer verbesserten Beleuchtung und können langfristig ihre Energiekosten Jahr für Jahr senken.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und freiberuflich Tätige sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Einbau moderner Beleuchtungssysteme mit hoher Systemlichtausbeute und einem hohen Lichtstromerhalt in bestehenden Gebäuden
  • Förderfähig ist der gesamte Austausch der Leuchten, einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten, Komponenten sowie der Entwicklung eines Beleuchtungskonzepts
  • Des Weiteren können Steuerungen, die abhängig von Tageslicht oder Anwesenheit sind, sowie Regelungen von Beleuchtungsanlagen ebenfalls förderberechtigt sein
  • Retrofit- und Ersatzlampen hingegen sind nicht förderfähig

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Bestandsgebäude muss beheizt und/oder gekühlt sein
    mit einem Mindestalter von 5 Jahren
  • Investitionsvolumen mindestens 2.000 Euro (netto)
    Anforderung Systemlichtausbeute und Lichtstromerhalt:
  • 140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten
  • 120 Lumen je Watt bei allen anderen Beleuchtungssystemen
  • Für LED-Leuchten Lichtstromerhalt ≥ 80 % (L80) bei 50.000 Betriebsstunden
    Folgende Maßnahmen und Nachweise sind zu erbringen:
  • Planung/Bestätigung durch Energieeffizienz-Experten
  • Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen
  • Vorhabensbezogene Rechnungen und Nachweise
    über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und –kosten

Wie wird gefördert?

  • Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2022 bis 31.12.2030 
  • Der Fördersatz beträgt für Einzelmaßnahmen ab dem
    15.08.2022 pauschal 15% der förderfähigen Ausgaben
    und 50% für die Fachplanung und Baubegleitung
  • Die förderfähigen Ausgaben sind auf max. 1.000 € pro
    Quadratmeter Nettogrundfläche gedeckelt, insgesamt
    auf max. 5 Mio € je Zusage
  • Das förderfähige Investitionsvolumen muss mind.
    2.000 € (netto) betragen.
  • Die Fachplanung/Baubegleitung kann bis zu 20.000 €
    je Zusage, bzw. 5 € je m² Nettogrundfläche gefördert
    werden
  • Die Förderung wird dabei als Direktzuschuss gewährt.
    Der Direktzuschuss ist dabei kombinierbar mit einer
    anderen Finanzierung.
  • Die kreditgebundene Variante der BEG Förderung über
    die KfW/KfW 263 ist zum 28.07. 2022 ausgelaufen
  • Das gesamte Förderprogramm (BEG) wurde von der
    Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft

Wo reiche ich den Antrag auf eine LED-Förderung ein?

Zuschüsse für die BEG-Förderung können Sie beim BAFA beantragen. Zudem können Sie eine Kreditförderung für die LED-Förderungen in Deutschland bei der KfW beantragen.
Den Antrag für die Förderung Ihrer LED-Beleuchtung können Sie online beim BAFA downloaden.

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